Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Lüttgenau GbR
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Lüttgenau GbR    

Downloads

Anmeldung Kleintierhalter
Anmeldung Kleintierhalter DSGVO_NEU 12-2[...]
PDF-Dokument [653.4 KB]
Anmeldung Pferdehalter
Anmeldung Pferdehalter DSGVO.pdf
PDF-Dokument [172.0 KB]
Anmeldung Rinder- /Schafhalter
Anmeldung Rinderhalter DSGVO.pdf
PDF-Dokument [167.9 KB]

Formulare Hund/Katze

Bitte das Formular vor einer Narkose/OP ausdrucken und ausgefüllt zum OP Termin mitbringen

Merkblatt zur Operation und Narkose
Merkblatt Narkose Hund Katze.pdf
PDF-Dokument [442.8 KB]

Formulare Nagetiere/Vögel/Exoten

Bitte beide Formulare vor einer Narkose/OP ausdrucken und ausgefüllt zum OP Termin mitbringen

Merkblatt zur Operation und Narkose
Merkblatt Narkose Nagetiere, Vögel Exot[...]
PDF-Dokument [106.2 KB]

Formulare Rinder / Nutztiere

unsere Registriernummer: 05 374 016 0090

Hoftierarztvollmacht - Selbstverwaltung von Vollmachten in der HIT

 

Schreibtisch im Agrarbüro Quelle: Landwirtschaftskammer NRW - Tierseuchenkasse

Wie bereits in den meisten Bundesländern ist auch in Nordrhein-Westfalen die Eingabe von Vollmachten durch den Landwirt zeitnah und ohne zusätzlichen Schriftverkehr ab sofort möglich.

Die Tierseuchenkasse stellt ab dem 15.03.2019 die bisherige Verwaltung der Vollmachten ein. Die Umstellung ermöglicht den Landwirten einfach und schnell selbst Vollmachten zu erteilen.

Wie Sie die Vollmachten einrichten, ist in dieser Anleitung beschrieben.

Anleitung zum Anlegen einer Hoftierarztvollmacht (neuer Vollmachten) in HIT
Anleitung_zum_Anlegen_neuer_Vollmachten_[...]
PDF-Dokument [346.0 KB]

Antibiotika-Datenbank - Therapiehäufigkeit 2023 / II. Halbjahr

 

Am 15.02.2024 wurden die bundesweiten Kennzahlen der betrieblichen Therapiehäufigkeiten zum Einsatz von Antibiotika bei den einzelnen Tiergruppen veröffentlicht.

 

•   Betroffen sind bei den Rindern die zwei folgenden Gruppen:

Milchkühe                Kennzahl 2              → 4,026

Kälber Zukauf          Kennzahl 2              → 2,187

 

•   Betroffen sind nur Betriebe über 25 Tiere pro jeweiliger Tiergruppe

 

•   Wird die oben genannte Kennzahl in der entsprechenden Tiergruppe in Ihrem Betrieb überschritten, werden Sie ins vierte Quartil Q4 eingeordnet.

 

•   Dies hat zur Folge, dass Sie einen Maßnahmenplan vom Tierarzt erstellen lassen müssen, der dann an das zuständigen Veterinäramt geschickt wird.

(Maßnahmepläne müssen bis zum 01.04.2024 beim Vet. Amt vorliegen)

 

•   Dazu müssen Sie selbst aktiv in der HiT die betriebseigene Kennzahl nachschauen und überprüfen, ob Sie im vierten Quartil Q4 liegen, d.h. dass Ihre Kennzahl die oben genannte Kennzahl 2 überschreitet.

 

Ist dies der Fall, melden Sie sich bitte in der Praxis, damit wir einen Termin für die Erstellung des Maßnahmenplans vereinbaren.

 

 

Anleitung zur Einsicht Therapiehäufigkeit / Kennzahlen TAMG
anleitung_abfrage_therapiehaeufigkeit.pd[...]
PDF-Dokument [593.3 KB]

Tierseuchenkasse NRW

Link zur Seite der Tierseuchenkasse NRW:

Beihilfeanträge der Tierseuchenkasse Vordrucke für Tierhalter

Leitfaden Rindertransport Quelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
leitfaden-rindertransport.pdf
PDF-Dokument [20.1 MB]
Enthornungsliste
Vordruck Enthornungsliste.pdf
PDF-Dokument [53.2 KB]
Information : 40 Jahre Praxis
Wir+feiern+in+diesem+Jahr+unser+40.pdf
PDF-Dokument [152.0 KB]

Kontakt

Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr.Lüttgenau GbR
An der Schloßfabrik 2
42499 Hückeswagen
Telefon: 02192 931490 02192 931490
Mobiltelefon: 0171 7072572
Fax: 02192 931496
E-Mail-Adresse:

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular

Druckversion | Sitemap
© Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Lüttgenau GbR

Anrufen

E-Mail

Anfahrt