Der niedergelassene Tierarzt darf eine Tierärztliche Hausapotheke betreiben, wenn er die in der "Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)" festgelegten Vorraussetzungen erfüllt.
Unsere Praxis verfügt über ein umfangreiches Sortiment an Medikamenten, Impfstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln und Diätfuttermitteln.
Dadurch sind wir in der Lage, die meisten Erkrankungen Ihres Tieres effizient und sofort zu behandeln.
Sollte etwas nicht vorrätig sein, kann es jedoch zeitnah bestellt werden.
Wie bei Medikamenten für den Menschen, sind Medikamente für Tiere ebenfalls apothekenpflichtig oder verschreibungspflichtig.
Diese Definition ist für alle Tierärzte bindend.
Das bedeutet, dass apotheken- oder verschreibungspflichtige Medikamente für Tiere von uns nur nach einer ordnungsgemäßen Behandlung des Tieres abgegeben werden dürfen.
Eine solche "ordnungsgemäßen Behandlung" umfasst einerseits die Untersuchung des Patienten in angemessenen Umfang sowie auch die Kontrolle des Behandlungserfolgs (siehe §12 TÄHAV)
Es ist uns nicht nur aus medizinischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht nicht möglich apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente, ohne eine Untersuchung des Tieres durchgeführt zu haben, abzugeben.
Das Ausstellen eines Rezeptes für eine Apotheke ist ebenfalls geregelt und muss als eine Leistung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet werden.
Die Anwendung eines für den Menschen zugelassenen Medikaments ist auch nur nach einer sogenannten Umwidmung durch den Tierarzt möglich und muss durch uns dokumentiert werden.
Der Tierarzt darf kein Humanarzneinmittel verschreiben, wenn ein entsprechendes Veterinärpräparat auf dem Markt ist.
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