Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Lüttgenau GbR
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Lüttgenau GbR    

Bereitschafts- und Notdienst

In dringenden Notfällen sind wir für unsere Kunden auch außerhalb der regulären Sprechzeiten rund um die Uhr, feiertags und am Wochende unter folgender Rufnummer zu erreichen:

 

02192  931490  oder  0171 7072572

 

(Bitte beachten Sie die untenstehenden geänderten Gebühren zu den Notdienstzeiten.)

Information für unsere Kunden aus der Kleintierpraxis

 

Änderung der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT)

ab Februar 2020 - gültig mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

 

In den letzten Jahren hat sich die tierärztliche Versorgung im Notdienst flächendeckend in ganz Deutschland drastisch verschlechtert, da die Einnahmen im Notdienst nicht mehr kostendeckend waren. Viele Tierärzte sind in die Industrie oder aufs Amt abgewandert, sodass es nicht mehr ausreichend Tierärzte auf dem Arbeitsmarkt gibt. Viele Stellen in Kliniken sind unbesetzt. Diese Situation hat sich so zugespitzt, dass reihenweise Kliniken wegen Personalnotstand ihre Klinikzulassung zurückgeben, Praxen keinen Notdienst mehr anbieten und im Notfall kein Tierarzt mehr für die Tiere zur Verfügung steht. In einem ostdeutschen Bundesland gibt es sogar im ganzen Bundesland keine einzige Klinik mehr!

 

Um den Notdienst auch mit Angestellten finanzieren zu können, mussten die Arbeitgeber die Gehälter deutlich anheben. Die Kosten sind hierdurch erheblich gestiegen, denn Notdienst ist extrem teuer! Das Personal steht nach einem Nachtdienst aufgrund des Arbeitszeitschutzgesetzes für das Tagesgeschäft nicht mehr zur Verfügung und unter Umständen kommt im Notdienst nur ein einziger Patient. Das Personal muss aber trotzdem bezahlt werden. Man sollte wissen, dass auch die Zeiten mitfinanziert werden müssen, an denen keiner den angebotenen Service nutzt. Wenn das nicht entsprechend abgerechnet wird, passiert das, was flächendeckend jetzt im Gange ist: der Notdienst entfällt und es führt zum gesundheitlichen Nachteil der Tiere.

 

Um dem entgegenzuwirken hat die Bundesregierung jetzt mit einer Gesetzesänderung reagiert und der deutsche Bundesrat hat am 20.12.2019 der 4. Verordnung zur Änderung der Tierärzte-Gebührenordnung (GOT) zugestimmt. Somit tritt ab Januar eine GOT Überarbeitung zur Abrechnung von Notdienstleistungen und Fahrtkosten in Kraft, die die Tierarztkosten für die Tierhalter erhöht.

 

Zunächst einmal zwei grundlegende Dinge:

  1. Die GOT ist ein Gesetz, keine Leitlinie oder Verordnung. Das bedeutet, ein Verstoß dagegen ist ein Gesetzesbruch.
  2. Jeder Tierarzt in Deutschland ist dazu verpflichtet, seine Leistungen nach der GOT, also nach den gesetzlichen Vorgaben, abzurechnen. Es ist ein muss, kein kann.

 

Was wurde genau geändert?

  1. Es gibt eine generelle, zu bestimmten Zeiten immer (!) abzurechnende Notdienstpauschale von

50 € pro Tierhalter und Besuch (nicht pro Tier). Dies soll Besitzer mit Banalitäten wie Krallen schneiden, Juckreiz seit mehreren Wochen oder eine seit einer Woche bestehende Lahmheit davon abhalten, den Notdienst in Anspruch zu nehmen

  1. Es muss im Notdienst ab jetzt immer mindestens der 2-fache Gebührensatz abgerechnet werden.

(Statt wie bisher bis zum 3-fachen kann nun bis zum  4-fachen Satz abgerechnet werden, je nach Schwierigkeit und Aufwand der Behandlung.)

  1. Die verpflichtenden Uhrzeiten, zu denen die Notdienstpauschale abgerechnet werden muss, lauten:
  • ab 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens des Folgetages
  • an Wochenenden (Fr. 18 Uhr - Mo. 8 Uhr)
  • an Feiertagen (0-24 Uhr)

 

Ausnahme: Bietet eine Praxis samstags eine öffentlich kommunizierte, reguläre Sprechstunde an, so darf sie weiterhin normal abrechnen. Auch ausgewiesene Abendsprechstunden unter der Woche bis 20 Uhr sind ohne Zuschlag möglich.

Somit fällt in unserer Praxis zwischen 19 Uhr abends und 8 Uhr morgens, sowie ab samstags 13 Uhr bis montags 8 Uhr der erhöhte Gebührensatz an. An Feiertagen wird die Notdienstgebühr von 0-24 Uhr erhoben.

Achtung: Die GOT beinhaltet immer Netto-Preise. Zu allen Preisen, auch den genannten, addiert sich noch die Mehrwertsteuer dazu.

  1. Das Fahrtgeld wurde sowohl innerhalb als auch außerhalb der Notdienstzeiten auf 3,50 € pro Doppelkilometer erhöht. Der Mindestsatz pro Fahrt erhöht sich von 10,00 € auf 13,00 €.

 

 

Kontakt

Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr.Lüttgenau GbR
An der Schloßfabrik 2
42499 Hückeswagen
Telefon: 02192 931490 02192 931490
Mobiltelefon: 0171 7072572
Fax: 02192 931496
E-Mail-Adresse:

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular

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