Impfung gegen BTV-3 bei Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden
Die von blutsaugenden Mücken übertragene Blauzungenkrankheit bei Schafen, Ziegen und Rindern begleitet uns jetzt schon einige Jahre. Im September 2023 traten erstmals Infektionen mit einem neuen Serotyp des Krankheitserregers (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden auf. Im Verlauf der sich sehr schnell verbreitenden Infektion verendeten über 50.000 Schafe und Ziegen bzw. mussten euthanasiert werden.
Im Oktober 2023 wurden die ersten Infektionen mit BTV-3 auch bei Schafen in NRW festgestellt und es ist zu erwarten, dass sich die Infektion mit zunehmend wärmerem Wetter auch in unserem Gebiet ausbreiten wird.
Zum Schutz vor dieser Infektion besteht die Möglichkeit der Impfung mit einem autogenen BTV-3 Impfstoff der zweimal im Abstand von 3-4 Wochen verabreicht werden muss. Eine Schutzwirkung ist 2 Wochen nach der zweiten Impfung zu erwarten. Der Impfstoff muss für den jeweiligen Betrieb bestellt und abgefüllt werden.
Falls Sie Interesse an einer Impfung Ihres Schaf- oder Ziegenbestandes haben, geben Sie uns bitte zeitnah eine Bestellung mit der Anzahl der zu impfenden Tiere in Ihrem Bestand durch. Aus medizinischer Sicht können wir Ihnen diese Impfung der Schafe und Ziegen nur sehr empfehlen.
Alle aktuellen Entwicklungen zur Bluzungenkrankheit sind auf der Seite des LANUV veröffentlicht:
Lagekorrektur/Torsio
Antibiotika-Datenbank - Therapiehäufigkeit 2023 / II. Halbjahr
Am 15.02.2024 wurden die bundesweiten Kennzahlen der betrieblichen Therapiehäufigkeiten zum Einsatz von Antibiotika bei den einzelnen Tiergruppen veröffentlicht.
• Betroffen sind bei den Rindern die zwei folgenden Gruppen:
Milchkühe Kennzahl 2 → 4,026
Kälber Zukauf Kennzahl 2 → 2,187
• Betroffen sind nur Betriebe über 25 Tiere pro jeweiliger Tiergruppe
• Wird die oben genannte Kennzahl in der entsprechenden Tiergruppe in Ihrem Betrieb überschritten, werden Sie ins vierte Quartil Q4 eingeordnet.
• Dies hat zur Folge, dass Sie einen Maßnahmenplan vom Tierarzt erstellen lassen müssen, der dann an das zuständigen Veterinäramt geschickt wird.
(Maßnahmepläne müssen bis zum 01.04.2024 beim Vet. Amt vorliegen)
• Dazu müssen Sie selbst aktiv in der HiT die betriebseigene Kennzahl nachschauen und überprüfen, ob Sie im vierten Quartil Q4 liegen, d.h. dass Ihre Kennzahl die oben genannte Kennzahl 2 überschreitet.
Ist dies der Fall, melden Sie sich bitte in der Praxis, damit wir einen Termin für die Erstellung des Maßnahmenplans vereinbaren.
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